Radwege-Förderung für Wege mit überregionaler Bedeutung ist in Deutschland grundsätzlich möglich. Die Förderfähigkeit wird in der Regel durch die Radverkehrskonzepte der Länder geregelt. Die Prioritäten sind in den Netzplanungen für Europa, Deutschland und die Bundesländer festgelegt. Das bedeutet, dass an erster Stelle die überregional bedeutsamen Radfernwege gefolgt von den Radhauptwegen stehen. Für regionale Wege, wie z.B. Erlebnisrouten und Rundwege besteht eine bedingte Förderfähigkeit - das sollte im Einzelfall geklärt werden.
Förderung durch den Bund
http://www.nationaler-radverkehrsplan.de/foerderfibel/
Fördermöglichkeiten in Thüringen >>mehr lesen
